Lieferungs – und Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr mit Wiederverkäufern
1. Allgemeines: Bei allen – auch künftigen – mit Kürbi – Otto Tönnes GmbH ( in Folge K.O.T. genannt ) geschlossenen Kaufverträgen gelten ausschließlich nachfolgende Bestimmungen. Der Käufer erkennt diese Bestimmungen als Vertragsinhalt an. Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der schriftl. Bestätigung durch K.O.T.. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn K.O.T. nicht ausdrücklich widerspricht bzw. liefert.
2. Angebot: Alle K.O.T. Angebote erfolgen freibleibend und vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs. K.O.T. behält sich konstruktive und gestalterische Änderungen – soweit sie für den Käufer zumutbar sind -.vor. Angaben und Abbildungen in Prospekten etc. bestimmen keine zugesicherten Eigenschaften.
3. Lieferungen: Alle von K.O.T. genannten Liefertermine und – fristen sind unverbindlich, sofern keine gesonderte schriftliche Terminzusage vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Kaufsache innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder vom Käufer abgeholt worden ist. Die Anzeige der Versandbereitschaft innerhalb der Lieferzeit gilt dann als deren Einhaltung, wenn sich Versand bzw. Abholung aus Gründen verzögern, die K.O.T. nicht zu vertreten hat. Im Falle eines Verzuges von K.O.T. steht dem Käufer erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht zu. Die Ausübung des Rücktrittsrechts hat schriftlich zu erfolgen. Wird K.O.T. an einer vereinbarten fristgerechten Lieferung durch nicht zu vertretende Umstände gehindert, verlängert sich diese Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn derartige Umstände bei Unter- bzw. Zulieferanten eintreten. Wird die Lieferung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich bzw. unzumutbar, wird K.O.T. von seiner Leistungspflicht frei. K.O.T. haftet bei Verzug oder Unmöglichkeit nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Darüber hinausgehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. K.O.T. ist zu Teillieferungen berechtigt.
4. Preis: Der Kaufpreis ergibt sich grundsätzlich aus der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, Kaufpreisänderungen nach Vertragsabschluß und vor Auslieferung bzw. Abholung der Kaufsache werden durch Erstellung einer neuen Preisliste angezeigt. Mit Erstellung der Preisliste gelten dann die neuen Preise.
Bei Aufträgen unter € 50,00 Auftragswert gewähren wir keinen Rabatt.